Kuchen
die netten Larper von nebenan organisieren ja auf der Padercon den Kuchenverkauf. Wer würde sich bereit erklären, einen Kuchen für den Kuchenverkauf mitzubringen?
Ingo hatte sich gestern ja schon gemeldet.
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Ich glaube wir haben inzwischen ca 15 Stück. Ich muss gestehen ich habe die Übersicht fast verloren.
Auf jeden Fall ist genug am Ende da so das ich nichts dazukaufen muss.
Björn von TrumLarp
Wir sind die netten Larper von nebenan....
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Laut einer neuen EU-Verordnung von 2014 müssen jetzt ALLEN Kuchen beim Verkauf eine kleine Liste der enthaltenen Zutaten beiliegen. Bitte druckt also euer Rezept aus und bringt es zur Con mit.
Wer sich mal aufregen will:
www1.wdr.de/studio/bielefeld/themadestag...ucheninhalte100.html
Solchen Unfug zu verhindern, wäre doch eigentlich ein Betätigungsfeld für eine liberale Partei... Schade dass sich die FDP immer nur für die große Wirtschaft eingesetzt hat (abgesehen davon, dass diese Partei ja jetzt sowieso in Trümmern liegt, wozu ich mir ein hämisches Grinsen auch nicht verkneifen kann

EDIT: Dafür sind Gesundheitszeugnisse o.ä. nicht mehr erforderlich.
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Zitat aus dem Leitfaden für die Durchführung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 852/2004:
Die gelegentliche Handhabung, Zuber eitung und Lagerung von
Lebensmitteln sowie Speisenzuber eitung durch Privatpersonen
Vorgänge wie die gelegentliche Handhabung, Zubereitung und Lagerung von
Lebensmitteln sowie Speisenzubereitung durch Privatpersonen bei kirchlichen
oder schulischen Veranstaltungen, bei Dorffesten usw. fallen nicht in den
Geltungsbereich der Verordnung. Dies geht aus Erwägungsgrund 9 der
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 hervor. Dort heißt es im zweiten Satz:
„[Die Gemeinschaftsvorschriften sollten] nur für Unternehmen gelten, wodurch
eine gewisse Kontinuität der Tätigkeiten und ein gewisser Organisationsgrad
bedingt ist.“
Der Ausdruck „Unternehmen“ ist in der Definition von
„Lebensmittelunternehmen“ enthalten (gemäß Artikel 3 Absatz 2 des
Allgemeinen Lebensmittelrechts (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) ist ein
„Lebensmittelunternehmen“ ein „Unternehmen“). Wer gelegentlich und im
kleinen Rahmen Lebensmittel handhabt, zubereitet, lagert oder Speisen
zubereitet (z. B. Kirchen, Schulen oder anlässlich von Dorffesten und anderen
Ereignissen, wie etwa Wohlfahrtsveranstaltungen, für die freiwillige Helfer
Lebensmittel zubereiten), kann nicht als ein „Unternehmen“ angesehen werden
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www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/lmiv.htm
Falls irgendwelche Inhaltsstoffe nicht ausgezeichnet sind und jemand reagiert mit einem allergischen Schock oder dergleichen und zieht hinterher deswegen vor Gericht, dann sind wir (= ich, Christoph, Christian) am Arsch.
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Ausgenommen ist "die gelegentliche Handhabung, Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln" im kleinen Rahmen (Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004) über Lebensmittelhygiene). Das gilt etwa für Vereinsfeste, und -veranstaltungen oder die Verpflegungen von freiwilligen Helfern. Dass sich der Verkauf von Speisen auf Vereinsmitglieder beschränkt, spielt aber keine Rolle.
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